Beschluss:
Die Gemeinde erlässt eine Satzung zur Regelung von Fragen des Gemeindeverfassungsrechts entsprechend dem Entwurf vom 14.05.2020. Der Entwurf ist Anlage der Gemeinderatsniederschrift.
Folgende Änderungen sind dabei zu berücksichtigen:
1. Die Entschädigung in § 2 Abs. 2 Satz 1 wird auf 40.-€ festgelegt.
2. Die Entschädigung in § 2 Abs. 3 Satz 2 wird auf 20.-€ festgelegt.
3. Die Entschädigung in § 2 Abs. 3 Satz 3 wird auf 10.-€ festgelegt.
4. Die Entschädigung in § 2 Abs. 5 wird auf 15.-€ festgelegt.