Beschluss: (bitte beachten: mehrere Beschlüsse)

Beschluss:

Die Geschäftsordnung wird in der Fassung des Entwurfs vom 24.04.2020 beschlossen.

Folgende Änderungen sind zu berücksichtigen:

1.   Die Mindeststärke für eine Fraktion wird auf 2 Mitglieder festgelegt (§ 5 Abs. 1 Satz 2).

 

zugestimmt

Ja: 21    Nein: 0

 

 

2.   Die Anzahl der Ausschuss-Sitze für den Hauptausschuss, den Finanzausschuss und den Bauausschuss wird auf 8 festgelegt (§ 6 Abs. 1 Buchst. a-c).

 

zugestimmt

Ja: 21    Nein: 0

 

 

3.   Die Anzahl der Sitze im Rechnungsprüfungsausschuss wird auf 7 festgelegt (§ 6 Abs. 1 Buchst. d).

 

zugestimmt

Ja: 21    Nein: 0

 

 

4.   Die Berechnung der Ausschuss-Sitze erfolgt nach Variante 2 (Sainte-Laguë/Schepers; § 6 Abs. 5).

 

zugestimmt

Ja: 21    Nein: 0

 

 

5.   Antrag GRM Zietsch:

Die Beträge für Erlass (§ 12 Abs. 2 Buchst. b, 1. Spiegelstrich) und Niederschlagung (§ 12 Abs. 2 Buchst. b, 2. Spiegelstrich) werden auf 1.500 € bzw. 7.500 € festgelegt.

 

abgelehnt

Ja: 3    Nein: 18

 

6.   Die Beträge für Erlass (§ 12 Abs. 2 Buchst. b, 1. Spiegelstrich) und Niederschlagung (§ 12 Abs. 2 Buchst. b, 2. Spiegelstrich) werden wie im Entwurf vorgeschlagen festgelegt.

 

zugestimmt

Ja: 13    Nein: 8

 

7.   Antrag FW/UBW/SPD:

      Die Ladungsfrist (§ 23 Abs. 4 Satz 1) wird auf 6 Tage festgelegt. Die Antragsfrist (§ 24 Abs. 1 Satz 3) wird auf den 16. Kalendertag vor der Sitzung festgelegt.

 

zugestimmt

Ja: 18    Nein: 3