Sitzung: 13.05.2020 GR/05/2020
Beschluss: (bitte beachten: mehrere Beschlüsse)
Beschluss:
Die Geschäftsordnung wird in der Fassung des Entwurfs vom 24.04.2020 beschlossen.
Folgende Änderungen sind zu berücksichtigen:
1. Die Mindeststärke für eine Fraktion wird auf 2 Mitglieder festgelegt (§ 5 Abs. 1 Satz 2).
zugestimmt |
Ja: 21
Nein: 0 |
2. Die Anzahl der Ausschuss-Sitze für den Hauptausschuss, den Finanzausschuss und den Bauausschuss wird auf 8 festgelegt (§ 6 Abs. 1 Buchst. a-c).
zugestimmt |
Ja: 21
Nein: 0 |
3. Die Anzahl der Sitze im Rechnungsprüfungsausschuss wird auf 7 festgelegt (§ 6 Abs. 1 Buchst. d).
zugestimmt |
Ja: 21
Nein: 0 |
4. Die Berechnung der Ausschuss-Sitze erfolgt nach Variante 2 (Sainte-Laguë/Schepers; § 6 Abs. 5).
zugestimmt |
Ja: 21
Nein: 0 |
5. Antrag GRM Zietsch:
Die Beträge für Erlass (§ 12 Abs. 2 Buchst. b, 1. Spiegelstrich) und Niederschlagung (§ 12 Abs. 2 Buchst. b, 2. Spiegelstrich) werden auf 1.500 € bzw. 7.500 € festgelegt.
abgelehnt |
Ja: 3
Nein: 18 |
6. Die Beträge für Erlass (§ 12 Abs. 2 Buchst. b, 1. Spiegelstrich) und Niederschlagung (§ 12 Abs. 2 Buchst. b, 2. Spiegelstrich) werden wie im Entwurf vorgeschlagen festgelegt.
zugestimmt |
Ja: 13
Nein: 8 |
7. Antrag FW/UBW/SPD:
Die Ladungsfrist (§ 23 Abs. 4 Satz 1) wird auf 6 Tage festgelegt. Die Antragsfrist (§ 24 Abs. 1 Satz 3) wird auf den 16. Kalendertag vor der Sitzung festgelegt.
zugestimmt |
Ja: 18
Nein: 3 |