Beschluss:
A. Die Gemeinde
stellt das Einvernehmen zum Bauantrag vom 16.03.2020 (Eingang 21.04.2020) her.
B. Die Gemeinde betreibt im Wirkbereich der Anlage folgende
Bauleitplanverfahren:
1. 24. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gewerbegebiet Kirchstockach Ost samt Sondergebieten Biomüllvergärung, Kompostieranlage, Geothermie“ i.V. mit dem Bebauungsplan Nr. 125 „Gewerbegebiet Kirchstockach Ost samt Sondergebieten Biomüllvergärung, Kompostieranlage, Geothermie“.
2. Bebauungsplan Nr. 108 „Am Hohenbrunner Weg“.
Beeinträchtigungen der mit der Bauleitplanung verfolgten Ziele sind auszuschließen.