Beschluss:
Die Gemeinde
stellt das Einvernehmen zum Bauantrag vom 04.05.2020 mit folgender Begründung nicht
her:
Das Bauvorhaben
beeinträchtigt durch das in der Umgebung einzigartig steile Dach das Ortsbild.
Nach Ansicht der Gemeinde beeinträchtigt das Bauvorhaben auch das unmittelbar südlich gelegene Baudenkmal.