Beschluss:
1. Mit der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen wird kein Vertrag über die Teilnahme am Infrastrukturatlas der Zentralen Informationsstelle des Bundes gem. § 77a Abs. 1 Nr. 1 TKG (ISA-Planung) abgeschlossen.
2. Die Verwaltung wird mit der weiteren eigenständigen Abwicklung beauftragt.