Beschluss:
Die Gemeinde
stellt das Einvernehmen zum Bauantrag vom 18.05.2020 mit folgender Begründung nicht
her:
Das Bauvorhaben
widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Die erforderliche Befreiung (B.9.1) vom Bebauungsplan wird nicht erteilt.