Beschluss:
Die Gemeinde
stellt das Einvernehmen zum Bauantrag vom 14.05.2020 (1. Tektur) her.
Die erforderlichen Befreiungen (A 3.1 Überschreitung der GRZ; A 4.2, A 6.2.1, A 6.1 und B 4.1.7 für den Aufzug Ost; B 7.1, A 6.2.1, A 6.1 und B 4.1.7 für die Errichtung der Abfallbehälter; B 5.6 horizontale Überspannung des Parkdecks mit Rankhilfen) vom Bebauungsplan werden erteilt.