Beschluss: (bitte beachten: mehrere Beschlüsse)

Beschluss:

1. Dem Antrag wird zugestimmt. Die Änderung erfolgt auf Grundlage der Variante 1.

 

2. Vor einer Weiterführung der Verfahren ist ein Planungskostenübernahmevertrag mit dem Antragsteller abzuschließen.

 

3. Nach Unterzeichnung des Planungskostenübernahmevertrags wird die Verwaltung beauftragt, die entsprechenden Aufstellungsbeschlüsse zur Änderung des Flächennutzungsplans und für einen Bebauungsplan vorzubereiten und einen Planer zu beauftragen.

 

4. Das Verfahren wird in der Prioritätenliste für Bauleitplanverfahren in der Prioritätsstufe 1.1 und dort an erster Stelle eingestuft. Dementsprechend erfolgt die Bearbeitung.

 

zugestimmt

Ja: 7  Nein: 13 

 

 

Antrag GRM Huber:

 

1. Dem Antrag zur Errichtung einer Wasserstofftankstelle wird unter folgenden Voraussetzungen zugestimmt:

 

- Der Eingriff in die Ausgleichsfläche ist um mindestens 50 % zu reduzieren

- Die Planung ist in den westlichen Bereich zu verschieben

- Es ist ein Städtebaulicher Vertrag zu schließen in dem eine Erweiterung ausgeschlossen wird und die tägliche Nutzung der Wasserstofftankstelle auf maximal 15 Busse beschränkt wird

 

2. Vor einer Weiterführung der Verfahren ist ein Planungskostenübernahmevertrag mit dem Antragsteller abzuschließen.

 

3. Nach Unterzeichnung des Planungskostenübernahmevertrags wird die Verwaltung beauftragt, die entsprechenden Aufstellungsbeschlüsse zur Änderung des Flächennutzungsplans und für einen Bebauungsplan vorzubereiten und einen Planer zu beauftragen.

 

4. Das Verfahren wird in der Prioritätenliste für Bauleitplanverfahren in der Prioritätsstufe 1.1 und dort an erster Stelle eingestuft. Dementsprechend erfolgt die Bearbeitung.

 

zugestimmt

Ja: 10  Nein: 10 (damit abgelehnt) 

 

 

Antrag GRM Lechner:

 

1. Dem Antrag zur Errichtung einer Wasserstofftankstelle wird unter folgenden Voraussetzungen zugestimmt:

 

- Der Eingriff in die Ausgleichsfläche ist um mindestens 50 % zu reduzieren

- Die Planung ist in den westlichen Bereich zu verschieben

- Es ist ein Städtebaulicher Vertrag zu schließen in dem eine Erweiterung ausgeschlossen wird und die tägliche Nutzung der Wasserstofftankstelle auf maximal 15 Busse und 15 PKW beschränkt wird

 

2. Vor einer Weiterführung der Verfahren ist ein Planungskostenübernahmevertrag mit dem Antragsteller abzuschließen.

 

3. Nach Unterzeichnung des Planungskostenübernahmevertrags wird die Verwaltung beauftragt, die entsprechenden Aufstellungsbeschlüsse zur Änderung des Flächennutzungsplans und für einen Bebauungsplan vorzubereiten und einen Planer zu beauftragen.

 

4. Das Verfahren wird in der Prioritätenliste für Bauleitplanverfahren in der Prioritätsstufe 1.1 und dort an erster Stelle eingestuft. Dementsprechend erfolgt die Bearbeitung.

 

zugestimmt

Ja: 12  Nein: 8 

 

 

Antrag GRM Hauser:

 

Die Errichtung der Wasserstofftankstelle hat ohne Eingriff in die Ausgleichsflächen zu erfolgen.

 

zugestimmt

Ja: 6  Nein: 14 

 

Zugestimmt: GRM Hauser, GRM Gott, GRM Miner