Empfehlungsbeschluss:
1. Der von der Verwaltung vorgelegte Jahresabschluss der Gemeinde Brunnthal für das Jahr 2019 wird gem. Art. 102 Abs. 2 GO zur Kenntnis genommen.
2. Die im Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben der Ergebnisrechnung werden, soweit sie nicht schon in früheren Beschlüssen oder kraft Gesetz bewilligt bzw. genehmigt sind, hiermit gem. Art. 66 Abs. 1 GO genehmigt.
3. Der Jahresüberschuss ist der Ergebnisrücklage zuzuführen.