Beschluss:
In Ergänzung zum
Beschluss des Bauausschusses vom 22.04.2020, TOP 4 Ö, stellt die Gemeinde das
Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid vom 09.07.2020 (konkretisierter Plan
Juli 2020 mit Betriebsbeschreibung) mit folgender Begründung nicht her:
1. Das
Bauvorhaben fügt sich nicht in die nähere Umgebung ein (Art der Nutzung:
Arbeiterwohnheim).
2. Die erforderlichen Stellplätze sind nicht nachgewiesen (Betriebsfahrzeuge).