Sitzung: 22.07.2020 BA/07/2020
Beschluss: (bitte beachten: mehrere Beschlüsse)
Beschluss:
Die in der Bauvoranfrage vom 10.07.2020 gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:
1. Frage 1, Option 1:
Kann der Abstand zur Grundstücksgrenze (Abstand zur Straße 4 m) reduziert werden?
Kann hierfür eine Abweichung in Aussicht gestellt werden?
Das Bauvorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Die erforderliche Befreiung (Baugrenze) wird nicht in Aussicht gestellt.
zugestimmt |
Ja: 9
Nein: 0 |
2. Frage 2, Option 2:
Unter der Berücksichtigung der in den Plänen dargestellten Bebauung: Kann eine Zustimmung des Bauausschusses zu einem Bauantrag in Aussicht gestellt werden?
Die Gemeinde stellt das Einvernehmen zur Bauvoranfrage vom 10.07.2020 unter folgender Voraussetzung in Aussicht:
Die südliche Baugrenze (Option 2) ist einzuhalten. Die Wandhöhe ist auf 6,50 m zu begrenzen.
Für die wegfallenden Stellplätze in der Garage im Südwesten
des Grundstücks ist Ersatz zu schaffen.
abgelehnt |
Ja: 3
Nein: 6 |
3. Frage 2, Option 2:
Unter der Berücksichtigung der in den Plänen dargestellten Bebauung: Kann eine Zustimmung des Bauausschusses zu einem Bauantrag in Aussicht gestellt werden?
Die Gemeinde stellt das Einvernehmen zur Bauvoranfrage vom 10.07.2020 mit folgender Begründung nicht in Aussicht:
Das Bauvorhaben fügt sich nicht in die nähere Umgebung ein (Gebäudemaße: Wandhöhe).
zugestimmt |
Ja: 6
Nein: 3 |