Beschluss: (bitte beachten: mehrere Beschlüsse)

Beschluss:

Die in der Bauvoranfrage vom 10.07.2020 gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:

 

1. Frage 1, Option 1:

Kann der Abstand zur Grundstücksgrenze (Abstand zur Straße 4 m) reduziert werden?

Kann hierfür eine Abweichung in Aussicht gestellt werden?

Das Bauvorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Die erforderliche Befreiung (Baugrenze) wird nicht in Aussicht gestellt.

 

zugestimmt

Ja: 9    Nein: 0

 

 

2. Frage 2, Option 2:

Unter der Berücksichtigung der in den Plänen dargestellten Bebauung: Kann eine Zustimmung des Bauausschusses zu einem Bauantrag in Aussicht gestellt werden?

 

Die Gemeinde stellt das Einvernehmen zur Bauvoranfrage vom 10.07.2020 unter folgender Voraussetzung in Aussicht:

Die südliche Baugrenze (Option 2) ist einzuhalten. Die Wandhöhe ist auf 6,50 m zu begrenzen.

Für die wegfallenden Stellplätze in der Garage im Südwesten des Grundstücks ist Ersatz zu schaffen.

abgelehnt

Ja: 3    Nein: 6

 

 

3. Frage 2, Option 2:

Unter der Berücksichtigung der in den Plänen dargestellten Bebauung: Kann eine Zustimmung des Bauausschusses zu einem Bauantrag in Aussicht gestellt werden?

 

Die Gemeinde stellt das Einvernehmen zur Bauvoranfrage vom 10.07.2020 mit folgender Begründung nicht in Aussicht:

Das Bauvorhaben fügt sich nicht in die nähere Umgebung ein (Gebäudemaße: Wandhöhe).

 

zugestimmt

Ja: 6    Nein: 3