Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Persönlich beteiligt: 1

Beschluss:

Der Bebauungsplan Nr. 128 „GE nördlich der Tannenstraße", Hofolding, wird im Bereich der Grundstücke Flst. 2385/1 Teilfläche, 2385/2 Teilfläche, 2386/3 Teilfläche und 2386/4 Teilfläche, alle Gemarkung Hofolding, auf Grundlage der Variante 1 vom 15.07.2020 geändert. Der Änderungsbereich ergibt sich aus dem Lageplan vom 09.09.2020, der Anlage der Gemeinderatsniederschrift ist.

Die Änderung hat das Ziel, innerhalb des bestehenden Bebauungsplangebiets eine Wasserstofftankstelle zu errichten. Der Eingriff in die Ausgleichsfläche soll dabei so gering wie möglich gehalten werden.