Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Persönlich beteiligt: 1

Beschluss:

Die Einleitung der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes "Wasserstofftankstelle im GE nördlich der Tannenstraße", Hofolding, auf Grundlage der Variante 1 vom 15.07.2020 wird beschlossen. Der Planbereich ergibt sich aus dem Lageplan vom 09.09.2020, der Anlage der Gemeinderatsniederschrift ist.

Betroffen sind die Grundstücke Flst. 2385/1 Teilfläche, 2385/2 Teilfläche, 2386/3 Teilfläche und 2386/4 Teilfläche, alle Gemarkung Hofolding.

Die Änderung hat das Ziel, innerhalb des bestehenden Bebauungsplangebiets eine Wasserstofftankstelle zu errichten. Der Eingriff in die Ausgleichsfläche soll dabei so gering wie möglich gehalten werden.