Beschluss: (bitte beachten: mehrere Beschlüsse)

Beschluss:

1. Antrag GRM Hauser:

§ 6 Abs. 6 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Brunnthal vom 14.05.2020 erhält folgende Fassung:

„Für jedes Ausschussmitglied werden für den Fall seiner Verhinderung auf Vorschlag der Fraktion, Gruppe oder Ausschussgemeinschaft eine erste und soweit möglich eine zweite Stellvertretung namentlich bestellt. Ist dies für die zweite Stellvertretung mangels Anzahl innerhalb der Fraktion, Gruppe oder Ausschussgemeinschaft nicht möglich, kann der erste Vertreter des einen Ausschussmitgliedes zudem auch der zweite Vertreter des anderen Ausschussmitgliedes sein.“

 

zugestimmt

Ja: 20    Nein: 0

 

 

2. Der nach Nr. 1 beschlossene § 6 Abs. 6 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Brunnthal wird noch um folgenden Zusatz ergänzt:

„Ein paralleles Auftreten als erster Vertreter und zweiter Vertreter im vorgenannten Sinne ist aufgrund der dadurch entstehenden sog. Doppelvertretung (eine Person vertritt gleichzeitig zwei Ausschussmitglieder) jedoch nicht zulässig.“

 

zugestimmt

Ja: 19    Nein: 1