Sitzung: 09.09.2020 GR/09/2020
Beschluss: (bitte beachten: mehrere Beschlüsse)
Beschluss:
1. Antrag GRM Hauser:
§ 6 Abs. 6 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Brunnthal vom
14.05.2020 erhält folgende Fassung:
„Für jedes Ausschussmitglied werden für den Fall seiner
Verhinderung auf Vorschlag der Fraktion, Gruppe oder Ausschussgemeinschaft eine
erste und soweit möglich eine zweite Stellvertretung namentlich bestellt. Ist
dies für die zweite Stellvertretung mangels Anzahl innerhalb der Fraktion,
Gruppe oder Ausschussgemeinschaft nicht möglich, kann der erste Vertreter des
einen Ausschussmitgliedes zudem auch der zweite Vertreter des anderen
Ausschussmitgliedes sein.“
zugestimmt |
Ja:
20 Nein: 0 |
2. Der nach Nr. 1 beschlossene § 6 Abs. 6 der Geschäftsordnung für
den Gemeinderat Brunnthal wird noch um folgenden Zusatz ergänzt:
„Ein paralleles Auftreten als erster Vertreter und zweiter
Vertreter im vorgenannten Sinne ist aufgrund der dadurch entstehenden sog.
Doppelvertretung (eine Person vertritt gleichzeitig zwei Ausschussmitglieder)
jedoch nicht zulässig.“
zugestimmt |
Ja:
19 Nein: 1 |