Beschluss:
Die Gemeinde
stellt das Einvernehmen zum Bauantrag vom 30.07.2020 (Eingang 03.08.2020) mit
folgender Begründung nicht her:
Das Bauvorhaben
widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Die erforderliche Befreiung (B.10.2) vom Bebauungsplan wird nicht erteilt.