Beschluss:
Die Gemeinde
beantwortet die Fragen der Bauvoranfrage vom 29.07.2020 wie folgt:
1. Ist eine
Verlängerung des Baukörpers um 5,94 m möglich (im EG)?
Die Gemeinde
stellt das Einvernehmen in Aussicht.
2. Rücksprung
im OG – Kann sich der Bauausschuss die vorgeschlagene Lösung vorstellen?
Die Gemeinde
stellt das Einvernehmen in Aussicht.
3. Insgesamt
stellt die Gemeinde das Einvernehmen zur Bauvoranfrage vom 29.07.2020 aufgrund
der o.g. Beschlüsse in Aussicht.
Etwaig
erforderliche Stellplätze sind im Bauantragsverfahren nachzuweisen.
Hinsichtlich der Wasserver- und Abwasserentsorgung sowie der Zufahrt zum Grundstück macht die Gemeinde darauf aufmerksam, dass ein Straßenaufbruch an der Straße grundsätzlich zu vermeiden ist und deswegen vorhandene Anschlüsse und Zugänge zu nutzen sind.