Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

1.   Der Entwurfsplanung des Ingenieurbüros Kienlein vom 20.08.2020 wird zugestimmt.

 

2.   Der erste Bürgermeister o.V.i.A. wird ermächtigt, im Vollzug der Entwurfsplanung vom 20.08.2020 die verschiedenen Leistungsverzeichnisse und nach Vorliegen der Planreife für das künftige Trinkwasserschutzgebiet die Ausschreibungen (Brunnenhaus, Tiefbauarbeiten, Baumeisterarbeiten, Zimmerer- und Spenglerarbeiten, Estrich- und Fliesenarbeiten, Metallbauarbeiten, Malerarbeiten, hydraulische Anlage, elektrische Anlage, Landschaftsbauarbeiten) freizugeben.

 

3.   Der erste Bürgermeister o.V.i.A. wird ermächtigt, die Entwurfsplanung sowie das Leistungsverzeichnis und nach Vorliegen der Planreife für das künftige Trinkwasserschutzgebiet die Ausschreibung für die Verbindungsleitung zwischen dem Wasserwerk Brunnthal und dem neuen Brunnen freizugeben.

 

4.   Die Verlegung der Verbindungsleitung zwischen dem Wasserwerk Brunnthal und dem neuen Brunnen erfolgt in den vorhandenen amtlichen Grenzen der öffentlichen Feld- und Waldwege. Die Verwaltung wird zu allen dazu erforderlichen Arbeiten ermächtigt (z.B. Grenzwiederherstellung, Abmarkung, Wegewiederherstellung). Ausgenommen davon sind die Abschnitte, für die eine vertragliche Regelung vereinbart wurde/wird.