Beschluss:
Die Gemeinde
stellt das Einvernehmen zum Bauantrag vom 19.08.2020 unter folgender
Voraussetzung her:
Die Genehmigung
ist zeitlich auf die Dauer von 6 Monaten zu befristen.
Die erforderlichen Befreiungen (B.10.1 u. B.10.2) vom Bebauungsplan werden dafür erteilt.