Beschluss:
A. Die im Antrag
auf Vorbescheid vom 26.08.2020 gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:
1.1 Variante A
Die Gemeinde
stellt das Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid her.
1.2 Variante B
Die Gemeinde
stellt das Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid mit folgender Begründung nicht
her:
Das Ortsbild wird beeinträchtigt (Versprung im Doppelhaus
durch unveränderte Nachbardoppelhaushälfte; homogene Dachlandschaft in der
näheren Umgebung; stärkere Dachneigung).
2.1 bis 4.2 Zulässigkeit von Dachgauben und Zwerchgiebeln
Die Errichtung von Dachgauben und Zwerchgiebeln unterliegt nicht dem gemeindlichen Prüfungsrahmen des § 34 BauGB (Gestaltung, BayBO, Ausnahme: Ortsbildbeeinträchtigung).
5. Stellplatznachweis
Der Stellplatznachweis kann nicht wie dargestellt geführt werden. Die geplante Aufstockung mit Vergrößerung der 2. Wohneinheit im OG stellt einen großen Eingriff in die Bausubstanz dar, durch den sich geänderte Stellplatzanforderungen ergeben. Deswegen sind insgesamt 4 Stellplätze entsprechend der Stellplatzsatzung nachzuweisen.
6.1 und 6.2 Abstandsflächen
Die erforderlichen Abstandsflächen unterliegen nicht dem gemeindlichen Prüfungsrahmen, sondern werden vom Landratsamt München geprüft.