Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

A. Die im Antrag auf Vorbescheid vom 26.08.2020 gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:

 

1.1 Variante A

Die Gemeinde stellt das Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid her.

 

1.2 Variante B

Die Gemeinde stellt das Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid mit folgender Begründung nicht her:

Das Ortsbild wird beeinträchtigt (Versprung im Doppelhaus durch unveränderte Nachbardoppelhaushälfte; homogene Dachlandschaft in der näheren Umgebung; stärkere Dachneigung).

 

2.1 bis 4.2 Zulässigkeit von Dachgauben und Zwerchgiebeln

Die Errichtung von Dachgauben und Zwerchgiebeln unterliegt nicht dem gemeindlichen Prüfungsrahmen des § 34 BauGB (Gestaltung, BayBO, Ausnahme: Ortsbildbeeinträchtigung).

 

5. Stellplatznachweis

Der Stellplatznachweis kann nicht wie dargestellt geführt werden. Die geplante Aufstockung mit Vergrößerung der 2. Wohneinheit im OG stellt einen großen Eingriff in die Bausubstanz dar, durch den sich geänderte Stellplatzanforderungen ergeben. Deswegen sind insgesamt 4 Stellplätze entsprechend der Stellplatzsatzung nachzuweisen.

 

6.1 und 6.2 Abstandsflächen

Die erforderlichen Abstandsflächen unterliegen nicht dem gemeindlichen Prüfungsrahmen, sondern werden vom Landratsamt München geprüft.