Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

Die Gemeinde stellt das Einvernehmen zur geplanten Bebauung gemäß der Bauvoranfrage vom 04.09.2020 unter folgenden Voraussetzungen in Aussicht:

Im Norden ist eine Grünfläche entsprechend der Festsetzung des Bebauungsplanes in einer Breite von 5 m, im Westen und Süden in einer Breite von 3 m einzuhalten.

Die für die Bebauung erforderlichen Ausnahmen und Befreiungen (A 6.2.1, A 6.5.1, A 6.5.2) vom Bebauungsplan werden in Aussicht gestellt.

Die Kosten des notwendigen Straßenumbaus hat der Bauantragsteller zu tragen.