Beschluss:
Die Gemeinde
stellt das Einvernehmen zur geplanten Bebauung gemäß der Bauvoranfrage vom
04.09.2020 unter folgenden Voraussetzungen in Aussicht:
Im Norden ist
eine Grünfläche entsprechend der Festsetzung des Bebauungsplanes in einer
Breite von 5 m, im Westen und Süden in einer Breite von 3 m einzuhalten.
Die für die
Bebauung erforderlichen Ausnahmen und Befreiungen (A 6.2.1, A 6.5.1, A 6.5.2)
vom Bebauungsplan werden in Aussicht gestellt.
Die Kosten des notwendigen Straßenumbaus hat der Bauantragsteller zu tragen.