Beschluss:
1. Variante 1
(12,55 m x 14,00 m)
Die Gemeinde
stellt das Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid vom 05.08.2020 (Eingang
07.09.2020) her.
Die gesicherte
Erschließung ist im Bauantragsverfahren nachzuweisen.
2. Variante 2 (11,70 m x 15,00 m)
Die Gemeinde stellt das Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid vom 05.08.2020 (Eingang 07.09.2020) mit folgender Begründung nicht her:
Das Bauvorhaben fügt sich nicht in die nähere Umgebung ein (Gebäudemaße).