Beschluss:
Die Gemeinde
stellt das Einvernehmen zur Bauvoranfrage vom 08.09.2020, Aufstockung des
Wohngebäudes und Anhebung des Dachstuhles, grundsätzlich unter folgender
Voraussetzung in Aussicht:
Das Bauvorhaben
muss den Rahmen der umliegenden Bebauung einhalten. Etwaig zusätzlich
erforderliche Stellplätze sind nachzuweisen.
Die hierfür erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan werden dementsprechend in Aussicht gestellt.