Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

Die Gemeinde stellt das Einvernehmen zur Bauvoranfrage vom 08.09.2020, Aufstockung des Wohngebäudes und Anhebung des Dachstuhles, grundsätzlich unter folgender Voraussetzung in Aussicht:

Das Bauvorhaben muss den Rahmen der umliegenden Bebauung einhalten. Etwaig zusätzlich erforderliche Stellplätze sind nachzuweisen.

Die hierfür erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan werden dementsprechend in Aussicht gestellt.