Beschluss:
Die Gemeinde
stellt das Einvernehmen zu den Austauschplänen vom August 2020 (Eingang
09.09.2020) mit folgender Begründung nicht her:
Die weiterhin einzigartig steile Dachneigung beeinträchtigt
das Ortsbild.
Dem Antragsteller wird empfohlen, den Dachausbau durch eine Erhöhung der Wandhöhe bei gleicher Dachneigung zu lösen.