Beschluss:
Die im Antrag auf
Vorbescheid vom 25.09.2020 gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:
1. Ist der Neubau
eines Doppelhauses mit Garagen entsprechend der Darstellung im Lageplan und
nachfolgenden Daten planungsrechtlich zulässig?
Die Gemeinde
stellt das Einvernehmen her.
Die
erforderlichen Befreiungen (Baugrenzen A I.3 c, Flächen für Garagen A I.5, A
II.4, Mindestgrundstücksgrößen A II.3) vom Bebauungsplan werden erteilt.
2. Ist die
Errichtung einer neuen Zufahrt an der südlichen Grundstücksgrenze nach
erfolgter Grundstücksteilung entsprechend der Darstellung im Lageplan
planungsrechtlich zulässig?
Der Errichtung
einer neuen Zufahrt an der südlichen Grundstücksgrenze wird zugestimmt.
Die Kosten hat der Antragsteller zu tragen. Hierfür ist im Bauantragsverfahren eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung vorzulegen.