Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

Die im Antrag auf Vorbescheid vom 25.09.2020 gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:

1. Ist der Neubau eines Doppelhauses mit Garagen entsprechend der Darstellung im Lageplan und nachfolgenden Daten planungsrechtlich zulässig?

Die Gemeinde stellt das Einvernehmen her.

Die erforderlichen Befreiungen (Baugrenzen A I.3 c, Flächen für Garagen A I.5, A II.4, Mindestgrundstücksgrößen A II.3) vom Bebauungsplan werden erteilt.

 

2. Ist die Errichtung einer neuen Zufahrt an der südlichen Grundstücksgrenze nach erfolgter Grundstücksteilung entsprechend der Darstellung im Lageplan planungsrechtlich zulässig?

Der Errichtung einer neuen Zufahrt an der südlichen Grundstücksgrenze wird zugestimmt.

Die Kosten hat der Antragsteller zu tragen. Hierfür ist im Bauantragsverfahren eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung vorzulegen.