Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

A.  Mehrzweckraum im Vereinsheim Brunnthal, Jahnstraße 2

1.   Der Beschluss des Bauausschusses vom 22.05.2019, Nr. 2 (Nutzungsbeschränkung für Vereine an Wochenenden) wird aufgehoben.

 

2.   Der Mehrzweckraum im Vereinsheim wird für einen Regelbetrieb analog der Nutzung der Schulturnhalle in Brunnthal den örtlichen Vereinen und sonstigen örtlichen Institutionen (z.B. Parteien/Wählervereinigungen, VHS) ohne tageweise Einschränkung und ohne vertragliche Vereinbarung kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Belegungsplanung erfolgt durch die Verwaltung.

Eine anderweitige Nutzung mit örtlichem Bezug z.B. für Veranstaltungen der Gemeinde, Basare, Schafkopfturniere, Weihnachtsfeiern der Vereine, Blutspendeaktionen der Freiwilligen Feuerwehr kann durch die Gemeinde zugelassen werden und wird mit den Nutzern abgestimmt. Für die sonstige Nutzung (z.B. durch Private) bleibt es bei der bisherigen Regelung (Mietvertrag, Kaution).

 

 

B.  Mehrzweckraum in der Grundschule Brunnthal-Hofolding

1.   Der Mehrzweckraum in der Grundschule wird den örtlichen Vereinen und sonstigen örtlichen Institutionen (z.B. Parteien/Wählervereinigungen, Hort, Musikschule, VHS) ohne tageweise Einschränkung und ohne vertragliche Vereinbarung kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Belegungsplanung erfolgt durch die Verwaltung.

Eine anderweitige Nutzung mit örtlichem Bezug z.B. für Veranstaltungen der Gemeinde kann durch die Gemeinde zugelassen werden und wird mit den Nutzern abgestimmt.

 

2.   Eine Vergabe für eine rein private Nutzung erfolgt grundsätzlich nicht mehr. Anträge hierzu werden im zuständigen Gremium entschieden.