Beschluss:
Die Gemeinde
stellt das Einvernehmen zum vom 08.10.2020 mit folgender Begründung nicht
her:
Das Bauvorhaben
widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Die erforderlichen Befreiungen werden wie folgt entschieden:
1. Die
erforderliche Befreiung (A 3.3 Art der Nutzung) wird erteilt.
2. Die
erforderliche Befreiung (A.4.1 max. Grundfläche) wird nicht erteilt.
3. Die
erforderliche Befreiung (A.4.2 max. Geschossfläche) wird nicht erteilt.
4. Die
erforderliche Befreiung (A.4.4 Überschreitung der zulässigen Grundfläche
bis 0,6) wird nicht erteilt.
5. Die
erforderliche Befreiung (A.4.6 Anzahl der Wohneinheiten) wird erteilt.
6.Die
erforderliche Befreiung (A.5.1 Überschreitung der Baugrenze um 1 m nach
Nordwesten) wird erteilt.
7. Die erforderliche
Befreiung (A.6.5 Gesamtbreite der Öffnungen im Dach) wird nicht erteilt.
8. Die erforderliche Befreiung (A.8.1 Überschreitung der zulässigen Wandhöhe mit dem Treppenhaus) wird nicht erteilt.