Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

Die Gemeinde stellt das Einvernehmen zum vom 08.10.2020 mit folgender Begründung nicht her:

Das Bauvorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

 

Die erforderlichen Befreiungen werden wie folgt entschieden:

1. Die erforderliche Befreiung (A 3.3 Art der Nutzung) wird erteilt.

 

2. Die erforderliche Befreiung (A.4.1 max. Grundfläche) wird nicht erteilt.

 

3. Die erforderliche Befreiung (A.4.2 max. Geschossfläche) wird nicht erteilt.

 

4. Die erforderliche Befreiung (A.4.4 Überschreitung der zulässigen Grundfläche bis 0,6) wird nicht erteilt.

 

5. Die erforderliche Befreiung (A.4.6 Anzahl der Wohneinheiten) wird erteilt.

 

6.Die erforderliche Befreiung (A.5.1 Überschreitung der Baugrenze um 1 m nach Nordwesten) wird erteilt.

 

7. Die erforderliche Befreiung (A.6.5 Gesamtbreite der Öffnungen im Dach) wird nicht erteilt.

 

8. Die erforderliche Befreiung (A.8.1 Überschreitung der zulässigen Wandhöhe mit dem Treppenhaus) wird nicht erteilt.