Beschluss:
Die Gemeinde
stellt das Einvernehmen zum Bauantrag vom 25.09.2020 (Eingang 09.10.2020) her.
Die Antragstellerin hat die Kosten der Herstellung der Zufahrt für den neuen Stellplatz zu tragen.
Beschluss:
Die Gemeinde
stellt das Einvernehmen zum Bauantrag vom 25.09.2020 (Eingang 09.10.2020) her.
Die Antragstellerin hat die Kosten der Herstellung der Zufahrt für den neuen Stellplatz zu tragen.