Beschluss:
Dem Antrag wird wird mit folgenden Änderungen zugestimmt:
- Die Bebauung hat auf der Fl. Nr. 53/6 zu erfolgen. Fl. Nr. 53/5 kann maximal bis zur gedachten Verlängerung der südlichen Grenze des Friedhofes genutzt werden.
- Für die Errichtung sind im Haushalt 2021 Planungskosten und in den Jahren 2022 ff die entsprechenden restlichen Mittel zu veranschlagen.