Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0

Beschluss:

 

Dem Antrag wird wird mit folgenden Änderungen zugestimmt:

 

  1. Die Bebauung hat auf der Fl. Nr. 53/6 zu erfolgen. Fl. Nr. 53/5 kann maximal bis zur gedachten Verlängerung der südlichen Grenze des Friedhofes genutzt werden.
  2. Für die Errichtung sind im Haushalt 2021 Planungskosten und in den Jahren 2022 ff die entsprechenden restlichen Mittel zu veranschlagen.