Beschluss:
Die Gemeinde
stellt das Einvernehmen zum Bauantrag vom 21.10.2020 nicht her
(unterschiedliche Firsthöhe zur Nachbardoppelhaushälfte).
Im Übrigen bleibt es beim Beschluss vom 27.03.2019, TOP 7 Ö, zum ursprünglichen Bauantrag BV-Nr. 2019/16.