Beschluss:
Die Gemeinde
stellt das Einvernehmen zum Bauantrag vom 05.11.2020 her.
Die erforderlichen Befreiungen (A.3.3 Art der Nutzung, A.4.6 Anzahl der Wohneinheiten, A.5.1 Überschreitung der Baugrenze) vom Bebauungsplan werden erteilt.
Beschluss:
Die Gemeinde
stellt das Einvernehmen zum Bauantrag vom 05.11.2020 her.
Die erforderlichen Befreiungen (A.3.3 Art der Nutzung, A.4.6 Anzahl der Wohneinheiten, A.5.1 Überschreitung der Baugrenze) vom Bebauungsplan werden erteilt.