Beschluss:
Der erste Bürgermeister o.V.i.A. wird ermächtigt, das Einvernehmen zum Bauantrag herzustellen und die notwendigen Aufträge für die Ausführung eigenständig zu erteilen.
Beschluss:
Der erste Bürgermeister o.V.i.A. wird ermächtigt, das Einvernehmen zum Bauantrag herzustellen und die notwendigen Aufträge für die Ausführung eigenständig zu erteilen.