Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

1. Die Gemeinde stellt das Einvernehmen zum Bauantrag 05.11.2020 her.

Die erforderlichen Befreiungen (A.2 Baugrenze, A.4 GF, A.5 Firstrichtung, A.6 Fläche für Garagen, B.2.4 Erschließungsstraße, Festsetzung der Ortsrandeingrünung) vom Bebauungsplan werden erteilt.

 

2. Die Gemeinde stimmt straßen- u. wegerechtlich der neu geplanten Zufahrt nur dann zu, wenn vom Bauherrn eine rechtsverbindliche Zusage vorliegt, dass sämtliche Kosten des Straßenumbaus, die aufgrund der geplanten Lage und Gestaltung der Zufahrt nötig werden, von ihm übernommen werden.

Die Gemeinde wird das Landratsamt hiervon unterrichten. Bis dahin liegt aus Sicht der Gemeinde keine gesicherte Erschließung vor.