Sitzung: 25.11.2020 BA/11/2020
Beschluss: (bitte beachten: mehrere Beschlüsse)
Beschluss:
A. Die im Antrag auf Vorbescheid vom 09.11.2020 gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:
1. Ist das Bauvorhaben grundsätzlich planungsrechtlich
zulässig?
Das Bauvorhaben ist grundsätzlich planungsrechtlich nicht zulässig. Es fügt sich nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein (Maß der baulichen Nutzung im Hinblick auf die Gebäudemaße und die Höhe; Verhältnis zur umliegenden Freifläche; Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme durch die Verstärkung des Zu- und Abgangsverkehrs). Das Bauvorhaben ist darüber hinaus geeignet, bodenrechtliche Spannungen zu begründen. Die Gemeinde wird erforderlichenfalls den Bereich städtebaulich durch einen Bebauungsplan ordnen und dies mit einer Veränderungssperre sichern.
zugestimmt |
Ja: 8
Nein: 1 |
2. Ist die geplante Bauweise zulässig?
Die geplante Bauweise als offene Bauweise nach allgemeiner Definition ist zulässig.
Es wird darauf hingewiesen, dass daraus allerdings im konkreten Fall nicht automatisch die Zulässigkeit insbesondere des Winkelbaus abgeleitet werden kann.
zugestimmt |
Ja: 9
Nein: 0 |
3. Ist ein Mehrfamilienhaus zulässig?
Grundsätzlich ist ein Mehrfamilienhaus zulässig.
Allerdings ist das beantragte Gebäude in seinen Gebäudeabmessungen an die umgebende Bebauung (Erlenweg 4/4a, Miesbacher Straße 5e/Kastanienstraße 1) anzupassen.
zugestimmt |
Ja: 9
Nein: 0 |
4. Ist der Bau einer Tiefgarage zulässig?
Der Bau einer Tiefgarage ist grundsätzlich zulässig.
Es wird darauf hingewiesen, dass dabei allerdings das Gebot der Rücksichtnahme zu beachten ist.
zugestimmt |
Ja: 9
Nein: 0 |
5. Ist das Maß der baulichen Nutzung zulässig?
Das Maß der baulichen Nutzung ist nicht zulässig (Gebäudeabmessungen insbesondere des Winkelbaus; Höhe).
zugestimmt |
Ja: 9
Nein: 0 |
6. Ist die Dachneigung von 20° - 30° zulässig?
Die Dachneigung ist zulässig.
zugestimmt |
Ja: 9
Nein: 0 |
7. Ist die Wandhöhe von 6,50 m zulässig?
Die Wandhöhe von 6,50 m ist zulässig.
zugestimmt |
Ja: 9
Nein: 0 |
8. Ist die Firsthöhe von 10,015 m zulässig?
Die Firsthöhe von 10,015 m ist nicht zulässig (Überschreitung gegenüber der heranzuziehenden prägenden näheren Umgebung).
zugestimmt |
Ja: 9
Nein: 0 |
9. u. 10. Sind untergeordnete Gauben und Zwerchgiebel
zulässig?
Die Errichtung von Dachgauben und Zwerchgiebeln unterliegt nicht dem gemeindlichen Prüfungsrahmen des § 34 BauGB (Gestaltung: BayBO, Ausnahme: Ortsbildbeeinträchtigung)
zugestimmt |
Ja: 9
Nein: 0 |
B. Insgesamt stellt die Gemeinde das Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid aufgrund der o.g. Einzelbeschlüsse nicht her.
zugestimmt |
Ja: 9
Nein: 0 |
C. Die Gemeinde bietet der Bauherrin erneut an, durch Gespräche mit der Gemeinde z.B. im Rahmen der Behandlung einer Bauvoranfrage im Bauausschuss oder auf Ebene der Fraktionsvorsitzenden eine für beide Seiten einvernehmliche und zeitnahe Lösung zu finden.
zugestimmt |
Ja: 9
Nein: 0 |