Beschluss:
1. Variante 1
(Neubau von 2 Doppelhäusern)
Die Gemeinde
stellt das Einvernehmen zur Bauvoranfrage vom 09.11.2020, Variante 1, mit
folgender Begründung nicht in Aussicht:
Das Bauvorhaben
widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Die angefragten
erforderlichen Befreiungen (BPL Nr. 18, A.2 Baugrenze, A.8 Bauraum für Garagen;
BPL Nr. 15, B.5 Anzahl der Wohneinheiten) vom Bebauungsplan werden nicht
in Aussicht gestellt.
2. Variante 2
(Neubau von einem Doppelhaus und einem Einfamilienhaus)
Die Gemeinde
stellt das Einvernehmen zur Bauvoranfrage vom 09.11.2020, Variante 2, mit
folgender Begründung nicht in Aussicht:
Das Bauvorhaben
widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Die angefragten erforderlichen Befreiungen (BPL Nr. 18, A.2 Baugrenze, A.8 Bauraum für Garagen; BPL Nr. 15, B.5 Anzahl der Wohneinheiten) vom Bebauungsplan werden nicht in Aussicht gestellt.