Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

1. Variante 1 (Neubau von 2 Doppelhäusern)

Die Gemeinde stellt das Einvernehmen zur Bauvoranfrage vom 09.11.2020, Variante 1, mit folgender Begründung nicht in Aussicht:

Das Bauvorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Die angefragten erforderlichen Befreiungen (BPL Nr. 18, A.2 Baugrenze, A.8 Bauraum für Garagen; BPL Nr. 15, B.5 Anzahl der Wohneinheiten) vom Bebauungsplan werden nicht in Aussicht gestellt.

 

2. Variante 2 (Neubau von einem Doppelhaus und einem Einfamilienhaus)

Die Gemeinde stellt das Einvernehmen zur Bauvoranfrage vom 09.11.2020, Variante 2, mit folgender Begründung nicht in Aussicht:

Das Bauvorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Die angefragten erforderlichen Befreiungen (BPL Nr. 18, A.2 Baugrenze, A.8 Bauraum für Garagen; BPL Nr. 15, B.5 Anzahl der Wohneinheiten) vom Bebauungsplan werden nicht in Aussicht gestellt.