Beschluss:
Die in der Bauvoranfrage vom 09.11.2020 gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:
1. Kann der Baukörper mit den angegebenen Außenmaßen so
Zustimmung finden?
Die Gemeinde
stellt das Einvernehmen unter folgender Voraussetzung in Aussicht:
Die Gebäudemaße sind auf die der umliegenden Bebauung zu
reduzieren (Gebäudelänge max. 22 m).
2. Ist die vorgesehene Wandhöhe von 6,50 m
zustimmungsfähig?
Die Gemeinde
stellt das Einvernehmen unter folgender Voraussetzung in Aussicht:
Die Wandhöhe ist auf die der umliegenden Bebauung zu
reduzieren (max. 6,40 m).
3. Ist der vorgesehene Zwerchgiebel auf der Westseite
zustimmungsfähig?
Die Errichtung von Zwerchgiebeln unterliegt nicht dem gemeindlichen Prüfungsrahmen des § 34 BauGB (Gestaltung, BayBO, Ausnahme: Ortsbildbeeinträchtigung). Grundsätzlich bestehen gegen Zwerchgiebel keine Einwände.
4. Wären ostseitig zur Ausführung kommende Dachgauben
zustimmungsfähig?
Die Errichtung von Dachgauben unterliegt nicht dem gemeindlichen Prüfungsrahmen des § 34 BauGB (Gestaltung, BayBO, Ausnahme: Ortsbildbeeinträchtigung). Grundsätzlich bestehen gegen Dachgauben keine Einwände.