Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1

Beschluss:

Die in der Bauvoranfrage vom 09.11.2020 gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:

 

1. Kann der Baukörper mit den angegebenen Außenmaßen so Zustimmung finden?

Die Gemeinde stellt das Einvernehmen unter folgender Voraussetzung in Aussicht:

Die Gebäudemaße sind auf die der umliegenden Bebauung zu reduzieren (Gebäudelänge max. 22 m).

 

2. Ist die vorgesehene Wandhöhe von 6,50 m zustimmungsfähig?

Die Gemeinde stellt das Einvernehmen unter folgender Voraussetzung in Aussicht:

Die Wandhöhe ist auf die der umliegenden Bebauung zu reduzieren (max. 6,40 m).

 

3. Ist der vorgesehene Zwerchgiebel auf der Westseite zustimmungsfähig?

Die Errichtung von Zwerchgiebeln unterliegt nicht dem gemeindlichen Prüfungsrahmen des § 34 BauGB (Gestaltung, BayBO, Ausnahme: Ortsbildbeeinträchtigung). Grundsätzlich bestehen gegen Zwerchgiebel keine Einwände.

 

4. Wären ostseitig zur Ausführung kommende Dachgauben zustimmungsfähig?

Die Errichtung von Dachgauben unterliegt nicht dem gemeindlichen Prüfungsrahmen des § 34 BauGB (Gestaltung, BayBO, Ausnahme: Ortsbildbeeinträchtigung). Grundsätzlich bestehen gegen Dachgauben keine Einwände.