Beschluss: (bitte beachten: mehrere Beschlüsse)

Beschluss:

Die in der Bauvoranfrage vom 09.11.2020 gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:

 

1. Kann von der L-Form des Bebauungsplanes abgewichen werden?

Die Gemeinde stellt das Einvernehmen dazu in Aussicht.

Eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes (BPL Nr. 18, A.2 Baugrenze, A.6 Firstrichtung) hierzu wird in Aussicht gestellt.

 

zugestimmt

Ja: 7    Nein: 2

 

 

2. Wäre ein 3-Spänner mit Firstrichtung Nord-Süd oder West-Ost genehmigungsfähig?

Die Gemeinde stellt das Einvernehmen dazu in Aussicht.

Die erforderlichen Befreiungen (BPL Nr. 18, A.2 Baugrenze; BPL Nr. 15, B.5 Anzahl der Wohneinheiten) vom Bebauungsplan werden hierzu in Aussicht gestellt.

 

abgelehnt

Ja: 0    Nein: 9

 

 

3. Wäre ein Doppelhaus mit je über 200 m² Wohnfläche in West-Ost Ausrichtung mit je 1 Doppelgarage und je 2 Stellplätzen vor der Garage genehmigungsfähig?

3.1 Doppelhaus

Die Gemeinde stellt das Einvernehmen zur Errichtung eines Doppelhauses grundsätzlich in Aussicht. Die Details (insbes. Maße, etwaige Befreiungen) bleiben der Beurteilung im Rahmen eines Bauantragsverfahrens vorbehalten. Die GFZ ist einzuhalten.

 

zugestimmt

Ja: 8    Nein: 1

 

 

3.2 Stellplätze

3.2.1 Die Anzahl der Stellplätze bemisst sich nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung, der Vorplatz von Garagen (Stauraum) gilt dabei nicht als Stellplatz. Einer Abweichung wird nicht zugestimmt.

Die Stellplätze sind entsprechend der Stellplatzsatzung nachzuweisen.

 

zugestimmt

Ja: 9    Nein: 0

 

 

3.2.2 Die Zustimmung zur Erstellung einer zweiten Zufahrt mit einer maximalen Breite von 3 m wird straßen- und wegerechtlich wird in Aussicht gestellt.

 

zugestimmt

Ja: 8    Nein: 1

 

 

4. Wie hoch ist die Kniestockhöhe im Dachgeschoss?

Im Bebauungsplan ist keine einheitliche Kniestockhöhe festgesetzt. Für die Doppelhäuser südlich der Eichenstraße ist ein Kniestock von max. 0,45 m festgesetzt. Maßgebend ist die Einhaltung der Wandhöhe von 6,20 m i.V.m. der Dachneigung (BPL Nr. 15, B.7, B.8).

 

5. Wie hoch ist die GRZ des Grundstücks?

Die GRZ beträgt laut Bebauungsplan 0,25 als Höchstwert (BPL Nr. 18, B.4a).

 

zugestimmt

Ja: 9    Nein: 0