Sitzung: 25.11.2020 BA/11/2020
Beschluss: (bitte beachten: mehrere Beschlüsse)
Beschluss:
Die in der
Bauvoranfrage vom 09.11.2020 gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:
1. Kann von
der L-Form des Bebauungsplanes abgewichen werden?
Die Gemeinde
stellt das Einvernehmen dazu in Aussicht.
Eine Befreiung
von der Festsetzung des Bebauungsplanes (BPL Nr. 18, A.2 Baugrenze, A.6
Firstrichtung) hierzu wird in Aussicht gestellt.
zugestimmt |
Ja: 7
Nein: 2 |
2. Wäre ein
3-Spänner mit Firstrichtung Nord-Süd oder West-Ost genehmigungsfähig?
Die Gemeinde
stellt das Einvernehmen dazu in Aussicht.
Die
erforderlichen Befreiungen (BPL Nr. 18, A.2 Baugrenze; BPL Nr. 15, B.5 Anzahl
der Wohneinheiten) vom Bebauungsplan werden hierzu in Aussicht gestellt.
abgelehnt |
Ja: 0
Nein: 9 |
3. Wäre ein
Doppelhaus mit je über 200 m² Wohnfläche in West-Ost Ausrichtung mit je 1
Doppelgarage und je 2 Stellplätzen vor der Garage genehmigungsfähig?
3.1 Doppelhaus
Die Gemeinde
stellt das Einvernehmen zur Errichtung eines Doppelhauses grundsätzlich in
Aussicht. Die Details (insbes. Maße, etwaige Befreiungen) bleiben der
Beurteilung im Rahmen eines Bauantragsverfahrens vorbehalten. Die GFZ ist
einzuhalten.
zugestimmt |
Ja: 8
Nein: 1 |
3.2 Stellplätze
3.2.1 Die Anzahl
der Stellplätze bemisst sich nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung, der Vorplatz
von Garagen (Stauraum) gilt dabei nicht als Stellplatz. Einer Abweichung
wird nicht zugestimmt.
Die Stellplätze
sind entsprechend der Stellplatzsatzung nachzuweisen.
zugestimmt |
Ja: 9
Nein: 0 |
3.2.2 Die
Zustimmung zur Erstellung einer zweiten Zufahrt mit einer maximalen Breite von
3 m wird straßen- und wegerechtlich wird in Aussicht gestellt.
zugestimmt |
Ja: 8
Nein: 1 |
4. Wie hoch
ist die Kniestockhöhe im Dachgeschoss?
Im Bebauungsplan
ist keine einheitliche Kniestockhöhe festgesetzt. Für die Doppelhäuser südlich
der Eichenstraße ist ein Kniestock von max. 0,45 m festgesetzt. Maßgebend ist
die Einhaltung der Wandhöhe von 6,20 m i.V.m. der Dachneigung (BPL Nr. 15, B.7,
B.8).
5. Wie hoch
ist die GRZ des Grundstücks?
Die GRZ beträgt
laut Bebauungsplan 0,25 als Höchstwert (BPL Nr. 18, B.4a).
zugestimmt |
Ja: 9
Nein: 0 |