Beschluss:
1. Die Gemeinde
stellt das Einvernehmen zum Bauantrag vom 08.11.2020 unter folgender
Voraussetzung her:
Wand- und
Firsthöhe haben dem Maß der umliegenden Wohnbebauung zu entsprechen.
Die Gemeinde wird
sich dazu der Rechtsauffassung des Landratsamtes München nach dessen Prüfung
anschließen, da es unterschiedliche Ansichten gibt, welche Basis heranzuziehen
ist (tatsächliche Höhenentwicklung oder genehmigte Baupläne).
Die
erforderlichen Befreiungen (Nr. 5 Bauraum, Nr. 7 Aufrissschema mit Wandhöhe,
Dachüberstand, Dachaufbauten, Kniestock, Dachneigung, Zahl der Vollgeschosse,
Nr. 8 Vor- und Rücksprünge) vom Bebauungsplan werden dementsprechend erteilt.
2. Der erste Bürgermeister o.V.i.A. wird ermächtigt, einen dem o.g. Beschluss entsprechenden Änderungsplan im Büroweg zu behandeln.