Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

1. Die Gemeinde stellt das Einvernehmen zum Bauantrag vom 08.11.2020 unter folgender Voraussetzung her:

Wand- und Firsthöhe haben dem Maß der umliegenden Wohnbebauung zu entsprechen.

Die Gemeinde wird sich dazu der Rechtsauffassung des Landratsamtes München nach dessen Prüfung anschließen, da es unterschiedliche Ansichten gibt, welche Basis heranzuziehen ist (tatsächliche Höhenentwicklung oder genehmigte Baupläne).

 

Die erforderlichen Befreiungen (Nr. 5 Bauraum, Nr. 7 Aufrissschema mit Wandhöhe, Dachüberstand, Dachaufbauten, Kniestock, Dachneigung, Zahl der Vollgeschosse, Nr. 8 Vor- und Rücksprünge) vom Bebauungsplan werden dementsprechend erteilt.

 

2. Der erste Bürgermeister o.V.i.A. wird ermächtigt, einen dem o.g. Beschluss entsprechenden Änderungsplan im Büroweg zu behandeln.