Beschluss:
Die Gemeinde
stellt das Einvernehmen zum Bauantrag vom 19.10.2020 (Eingang 09.11.2020) mit
folgender Begründung nicht her:
Die
erforderlichen Stellplätze sind nicht nachgewiesen.
Zu einer Abweichung von der gemeindlichen Stellplatzsatzung wird das Einvernehmen nicht erteilt.