Sachverhalt:
Die Angelegenheit wurde im Gemeinderat am 11.07.2018, TOP 6 Ö und am 17.06.2020, TOP 8 Ö, behandelt.
Der Arbeitskreis hat sich in zwei Sitzungen (16.09.2020, 21.10.2020) mit der Angelegenheit befasst und einen Vorschlag für den Gemeinderat erarbeitet.
Beschluss:
1. Der Gemeinderat beschließt den Vorschlag des Arbeitskreises zu den Vergaberichtlinien – Hausmodell und Wohnungsmodell, Stand 21.10.2020, mit folgender Berichtigung:
D.II.5 wird zur Klarstellung wie folgt gefasst:
„Solange der individuell errechnete Erbbauzinssatz über einem Vergleichszinssatz liegt, der von der Gemeinde in regelmäßigen Abständen festgelegt wird und der sich an den Bauzinssätzen orientiert, wird der Vergleichszinssatz angewandt (derzeit x%). Liegt der Vergleichszinssatz über dem individuellen Erbbauzinssatz, greift der individuelle Erbbauzinssatz.“
2. Der Bodenwert, der als Basis für die Berechnungen dient, beträgt 1.000.- €/m².
3. Der Vergleichszinssatz bei der Berechnung des Erbbauzinses beträgt 1,5%.
4. In der ersten Bewerbungsrunde im Bebauungsplangebiet Nr. 127A „Südlich der Glonner Straße“, Brunnthal, werden folgende Grundstücke bereitgestellt:
4.1 Für das Wohnungsmodell: Bauraum 55/56.
4.2 Für das Hausmodell: Bauraum 7/8 und 37/38.