Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Angelegenheit wurde im Gemeinderat am 11.07.2018, TOP 6 Ö und am 17.06.2020, TOP 8 Ö, behandelt.

 

Der Arbeitskreis hat sich in zwei Sitzungen (16.09.2020, 21.10.2020) mit der Angelegenheit befasst und einen Vorschlag für den Gemeinderat erarbeitet.

 

 

Beschluss:

1.      Der Gemeinderat beschließt den Vorschlag des Arbeitskreises zu den Vergaberichtlinien – Hausmodell und Wohnungsmodell, Stand 21.10.2020, mit folgender Berichtigung:

D.II.5 wird zur Klarstellung wie folgt gefasst:

„Solange der individuell errechnete Erbbauzinssatz über einem Vergleichszinssatz liegt, der von der Gemeinde in regelmäßigen Abständen festgelegt wird und der sich an den Bauzinssätzen orientiert, wird der Vergleichszinssatz angewandt (derzeit x%). Liegt der Vergleichszinssatz über dem individuellen Erbbauzinssatz, greift der individuelle Erbbauzinssatz.“

2.      Der Bodenwert, der als Basis für die Berechnungen dient, beträgt 1.000.- €/m².

3.      Der Vergleichszinssatz bei der Berechnung des Erbbauzinses beträgt 1,5%.

4.      In der ersten Bewerbungsrunde im Bebauungsplangebiet Nr. 127A „Südlich der Glonner Straße“, Brunnthal, werden folgende Grundstücke bereitgestellt:

4.1   Für das Wohnungsmodell: Bauraum 55/56.

4.2   Für das Hausmodell: Bauraum 7/8 und 37/38.