Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 6

Beschluss:

Der Planungsumgriff für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 128 "GE nördlich der Tannenstraße", Hofolding, wird entsprechend dem Lageplan vom 09.12.2020 (Anlage der Gemeinderatsniederschrift) nach Osten und nach Norden auf die Ausgleichsfläche erweitert. Der Aufstellungsbeschluss für die Änderung wird darauf erstreckt.

Betroffen sind neben den bereits im Aufstellungsbeschluss vom 09.09.2020, TOP 5 Ö, genannten Grundstücken nun durch die Änderung die Grundstücke Flst. 2385/2 und 2386/4, jeweils Gemarkung Hofolding, weitgehend in Gänze.

Die Erweiterung hat das Ziel, neben der Errichtung einer Wasserstofftankstelle auch eine Vereinshütte für Burschenverein Faistenhaar e.V. zu ermöglichen. Der Eingriff in die Ausgleichsfläche wird entsprechend ausgeglichen. Bei der innerhalb des Umgriffs liegenden Ausgleichsfläche, die nicht von diesen Änderungen betroffen ist, soll die Anlage einer Streuobstwiese ermöglicht werden.