Beschluss:
Auf Grundlage des Entwurfs zur 29. Flächennutzungsplanänderung „Wasserstofftankstelle im GE nördlich der Tannenstraße und Burschenhütte“, Hofolding, inkl. Begründung vom 10.02.2021 ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen und gleichzeitig sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.