Beschluss:
1. Der
ursprünglich eingereichte und in der Tagesordnung bezeichnete Bauantrag vom
08.02.2021 (BV-Nr. 2021/17) wurde im Zuge der Bauantragsprüfung verändert und
als Bauantrag vom 16.02.2021 neu eingereicht (Posteingang 23.02.2021; BV-Nr. 2021/21).
Der ursprüngliche Bauantrag vom 08.02.2021 wurde zurückgezogen. Der Bauantrag
vom 16.02.2021 wird abweichend von der Einladung behandelt. Die Bezeichnung
wird für die Niederschrift entsprechend angepasst.
2. Die Gemeinde
stellt das Einvernehmen zum Bauantrag vom 16.02.2021 her.
3. Die Gemeinde sieht auf der Südostseite des Erlenweges einen Gehweg vor. Dieser sollte nicht für die Zufahrt für die dort vorgesehenen Stellplätze überfahren werden. Die Gemeinde regt deswegen an, den Gehweg hinter den Stellplätzen anzuordnen, wie dies der Bauherrin bereits vorgeschlagen wurde.