Beschluss:
Die Gemeinde
stellt das Einvernehmen zum Bauantrag vom 08.02.2021 mit folgender Begründung nicht
her:
Die
erforderlichen Abstandsflächen gemäß der gemeindlichen Satzung über abweichende
Maße der Abstandsflächentiefe sind nicht eingehalten.
Zu der beantragten Abweichung von den Abstandsflächen wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.