Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 4

Beschluss:

Auf Grundlage des Entwurfs zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 128 "GE nördlich der Tannenstraße", Hofolding, inhaltlich nach Variante B, Umgriff nach Variante A (der Nachweis der Stellplätze für die Burschenhütte erfolgt auf den angrenzenden öffentlichen Stellplätzen), inkl. Begründung vom 24.02.2021, Variante B, ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen und gleichzeitig sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.