Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Beschluss:

Antrag CSU-Fraktion:

1.   Der Gemeinderat nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis und spricht sich für eine finanzielle Entlastung der Brunnthaler Familien aus.

 

2.   Die Betreuungsgebühren werden wie folgt erhoben:

a)  Familien, deren Kinder die Notbetreuung nicht oder nur bis zu 5 Tagen im Monat genutzt haben, werden von den Betreuungsgebühren befreit. Hier gelten die Regelungen zum Beitragsersatz des Freistaats. Die Gemeinde Brunnthal beteiligt sich hierbei mit 30% der Kosten.

b)  Familien, deren Kinder die Notbetreuung an mehr als 5 Tagen (Bagatellregelung) genutzt haben, bezahlen die normalen Betreuungsgebühren.

c)   Familien, die nachweislich in diesen Monaten coronabedingte Verdienstausfälle von mehr als 25% vorweisen, können auf Antrag von den Betreuungsgebühren befreit werden.

 

3.   Die Träger der Kinderbetreuungseinrichtungen verpflichten sich zur Beantragung des Beitragsersatzes gemäß des 389. Newsletters des Sozialministeriums.

 

4.   Die Regelung zur Beitragsermäßigung tritt befristet für den Zeitraum Januar bis März 2021 und rückwirkend zum Januar 2021 in Kraft.

 

5    Sollten sich die Regelungen für den Beitragsersatz des Bayerischen Sozialministeriums verlängern, verlängert auch die Gemeinde Brunnthal diese Art der Abrechnung der Betreuungsgebühren über den März hinaus.