Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2

Beschluss:

Die Gemeinde stellt das Einvernehmen zum Bauantrag vom 25.02.2021 mit folgender Begründung nicht her:

Das Bauvorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Die erforderliche Befreiung (B.9.1.1 freistehende Werbeanlagen, Fremdwerbung) vom Bebauungsplan wird nicht erteilt.