Beschluss:
Die Gemeinde
stellt das Einvernehmen zum Bauantrag vom 25.02.2021 mit folgender Begründung nicht
her:
Das Bauvorhaben
widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Die erforderliche Befreiung (B.9.1.1 freistehende Werbeanlagen, Fremdwerbung) vom Bebauungsplan wird nicht erteilt.