Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1

Beschluss:

Die Gemeinde stellt das Einvernehmen zum Bauantrag vom 25.02.2021 her.

Aus Sicht der Gemeinde handelt es sich im speziellen Fall um eine Werbeanlage nach Festsetzung B.9.1.3 (Werbeanlage am Gebäude). Eine Befreiung vom Bebauungsplan (B.9.1.1 freistehende Werbeanlagen; Fremdwerbung) wird vorsorglich erteilt.