Beschluss:
Die Gemeinde
stellt das Einvernehmen zum Bauantrag vom 04.03.2021 her.
Die erforderlichen Befreiungen (A.I.2 GRZ, Baugrenze A.I.3 c, Flächen für Garagen A.I.5, A.II.4, Mindestgröße A.II.3) vom Bebauungsplan werden erteilt.
Beschluss:
Die Gemeinde
stellt das Einvernehmen zum Bauantrag vom 04.03.2021 her.
Die erforderlichen Befreiungen (A.I.2 GRZ, Baugrenze A.I.3 c, Flächen für Garagen A.I.5, A.II.4, Mindestgröße A.II.3) vom Bebauungsplan werden erteilt.