Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Beschluss:

1. Die Gemeinde stellt das Einvernehmen zum Bauantrag vom 08.03.2021 her.

 

2. Lt. rechtlicher Beurteilung des Landratsamtes München ist wegen der Nutzungsänderung eine Abweichung von der gemeindlichen Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe erforderlich. Eine Veränderung des Gebäudes ist mit der Nutzungsänderung aber nicht verbunden. Die Nutzungsänderung erfolgt nur im Erdgeschoss und dort auch nur in Teilbereichen. Der beantragten Abweichung für das Bestandsgebäude wird deswegen in diesem Fall zugestimmt, da es der Bauantragstellerin nicht zugemutet werden kann, allein wegen der Nutzungsänderung das Gebäude im Obergeschoss und/oder Dachgeschoss auch noch baulich anzupassen. Dies würde jeden vernünftigen Rahmen sprengen.