Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Beschluss:

Die in der Bauvoranfrage vom 11.04.2021 gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:

1. Ist der Neubau eines Zweifamilienhauses mit Einliegerwohnung wie in den beiliegenden Plänen dargestellt bauplanungsrechtlich zulässig?

Das Bauvorhaben ist bauplanungsrechtlich mit folgender Begründung nicht zulässig:

Das Bauvorhaben widerspricht zum einen den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Die erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan (A.5.1 Baugrenze, A.5.6 Beschränkung für versetzte Gebäudeteile) werden nicht in Aussicht gestellt.

Im Übrigen fügt sich das Bauvorhaben nicht in die nähere Umgebung ein (Wandhöhe).

 

2. Ist das Bauvorhaben abstandsflächenrechtlich zulässig?

Die erforderlichen Abstandsflächen gemäß der gemeindlichen Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe sind nicht eingehalten. Einer Abweichung wird nicht zugestimmt.

 

3. I.Ü. würde die Gemeinde eine Befreiung zu Festsetzung A.4.6 (Anzahl der max. zulässigen Wohneinheiten) in Aussicht stellen.